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Die Wohneigentumsförderung Beim Immobilienkauf (selbstbewohnte Immobilie) können auch Gelder aus der Säule 3a oder der Pensionskasse (zweite Säule) als Eigenmittel herangezogen werden. Durch die Wohneigentumsförderung (WEF) können Gelder vorbezogen oder verpfändet werden. Das Gesetz schreibt genau vor, in welchen Fällen ein WEF-Bezug in welcher Höhe erlaubt ist. ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Personen ein Eigenheim leisten können (Förderung von Wohneigentum in der Schweiz gemäss Art. 108 der Bundesverfassung). Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen auch als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden.
Kapitalien aus der beruflichen Vorsorge Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. und der Säule 3a Die Säule 3a bildet die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems (private Vorsorge). Sie soll den Arbeitnehmern eine Sparmöglichkeit mit steuerlichen Vorteilen bieten. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. dürfen im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung für folgende Zwecke vorbezogen werden: Beim Kauf oder beim Bau von selbstbewohntem Wohneigentum, bei Investitionen in ein Eigenheim oder für Amortisationen Unter Amortisation versteht man die Rückzahlung von Hypothekarschulden. Vielfach werden Amortisationszahlungen vertraglich vereinbart. Von einer ausserordentlichen Amortisation spricht man, wenn ausservertraglich oder beim Verfall der Hypothek amortisiert wird. von Hypotheken. In der zweiten Säule Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. dürfen im Rahmen der vorgesehen Maximalbeträge auch Gelder aus dem überobligatorischen Teil Sparguthaben, das den obligatorischen Teil gemäss BVG übersteigt, fliesst in den überobligatorischen Teil. Der überobligatorische Teil wird vielfach auch als Bel Etage bezeichnet. Beim überobligatorischen Teil kommen die Eckwerte des Reglements zum tragen (Umwandlungssatz etc.). In der Regel ist der Rentenumwandlungssatz beim überobligatorischen Teil tiefer als beim obligatorischen Teil oder auf Freizügigkeitsgefässen (Konten, Depots und Versicherungspolicen) für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ein Bezug zur Finanzierung von Unterhaltskosten Liegenschaftsbesitzer können zwischen einer Pauschalen und den effektiven Aufwendungen im Bemessungsjahr wählen. Die Wahl zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten oder dem Pauschalabzug steht dem Steuerpflichtigen in jedem Steuerjahr und für jede Liegenschaft zu. Beim Abzug der tatsächlichen Kosten können beispielsweise Versicherungsprämien, Verwaltungskosten durch Dritte, Reparaturkosten, Reinigungskosten etc. abgezogen werden. bei Liegenschaften oder Hypothekarzinsen ist nicht erlaubt. Mehr zu den Rahmenbedingungen der Wohneigentumsförderung erfahren Sie hier:
Rahmenbedingungen eines WEF-BezugsVorsorgekapital kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung direkt bezogen und aus dem Vorsorgekreislauf abgezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Vorsorgekapital aus der zweiten Säule und der Säule 3a nicht zu beziehen, sondern als Zusatzsicherheit zu verpfänden. Vorsorgekapital kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung direkt bezogen und aus dem Vorsorgekreislauf abgezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Vorsorgekapital aus der zweiten Säule und der Säule 3a nicht zu beziehen, sondern als Zusatzsicherheit zu verpfänden. Eine Verpfändung hat zur Folge, dass die Hypothek und die Zinsbelastung höher sind als bei einem Vorbezug. Dafür bleibt die Höhe des Vorsorgekapitals sowie die Alters- und Risikoleistungen unverändert (ausser bei einer allfälligen Pfandverwertung). Eine Verpfändung hat zur Folge, dass die Hypothek und die Zinsbelastung höher sind als bei einem Vorbezug. Dafür bleibt die Höhe des Vorsorgekapitals sowie die Alters- und Risikoleistungen Die Pensionskasse dient nicht nur der Altersvorsorge (Sparteil), sondern auch der Risikoabsicherung während der Erwerbstätigkeit. Finanziell abgesichert werden in erster Linie die Risiken Tod und Invalidität. unverändert (ausser bei einer allfälligen Pfandverwertung). Mehr dazu erfahren Sie hier:
Wohneigentumsförderung - Verpfändung oder VorbezugWer die Wohneigentumsförderung beansprucht, sollte vorher einige Abklärungen vornehmen. Betroffen von einem Bezug sind viele einzelne Bereiche wie beispielsweise Steuern, Risikoabsicherung Bei vielen Immobilienbesitzern ist das in der Liegenschaft gebundene Kapital (Eigenmittel) ein Grossteil des gesamten Vermögens. Bei einem hohen Fremdfinanzierungsanteil können Risiken auftreten, wenn sich die finanzielle Situation des Hypothekarnehmers ändern sollte (z.B. Invalidität oder Tod des Liegenschaftsbesitzers). Es kann sich daher lohnen, gewisse finanzielle Risiken durch eine Risikoversicherung (z.B. IV-Rente) abzusichern. Dies kann beispielsweise bei einer jungen Familie sinnvoll sein, falls ein Elternteil für den grössten Teil des Einkommens verantwortlich ist. oder Nachlassregelung. Nur wer den Überblick über sämtliche Bereiche hat, kann eine langfristig sinnvolle Entscheidung treffen.
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Offizielle Informationen des Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zum Thema "Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge":
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